Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim, Gebäude A, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-3550
Fax: 09191 / 86-3508
E-Mail: gesundheitsamt@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Der Fachbereich 35 - Gesundheitsamt - schützt und fördert die Gesundheit der Bürger des Landkreises Forchheim. Dafür halten wir eine Reihe von Diensten und Angeboten bereit.
- HIV-Test und Beratung zu HIV und AIDS (anonym)
- Untersuchungen für Ämter, Behörden und Schulen (z.B. im Rahmen de Beamtenrechts für Einstellungen im Öffentlichen Dienst)
- Zuständig für hygienische Belange in öffentlichen Einrichtungen (Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten usw)
- Mitwirkung bei der Heimaufsicht
- Umweltmedizin
- Impfberatung
- Infektionsschutz und Umwelthygiene
- Trinkwasserverordnung - Legionellen
- Überwachung der Badeanstalten und Badegewässer
- Hygieneüberwachung (bei Podologen, Tätowierer und Piercer)
- Infektionsschutz zur Eindämmung von Infektionskrankheiten
- Empfehlungen zur Wiederzulassung in Gemeinschaftseinrichtungen (pdf)
- Meldeformular gem. §34 IfSG für Gemeinschaftseinrichtungen (pdf)
- Kindergesundheit
- Sozialpädagogischer Dienst
- Staatlich anerkannte Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen
- Soziale Beratung (Sucht, psychische Erkrankungen, usw.)
- Gesundheitsförderung und Prävention
- sozialpädagogische Mitwirkung im Team der FQA (=Fachstelle für Pflege und Behinderteneinrichtungen − Qualitätsentwicklung und Aufsicht)
- Vollzug des Infektionsschutzgesetzes inkl. Tuberkuloseschutz
Medizinalaufsicht:
Das Gesundheitsamt wirkt mit bei der Aufsicht über die Berufe des Gesundheitswesens und bei der Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs bei den Berechtigten vor Ort (Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berechtigte in Altenheimen, Pflegeheimen und Hospizen).
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Tätigkeit durch die im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen, Vollzug der Vorschriften über die Meldepflichten, z.B. Anzeigepflicht für krankenpflegerische Tätigkeiten – Vollzug des Art. 16 GDG und die Überwachung ambulanter Pflegedienste gehören zu den Aufgaben.
An-/Abmeldung von Tätigkeiten der ambulanten Krankenpflege
- Meldeformular für den Pflegedienst
- Anzeige einer krankenpflegerischen Tätigkeit gem. Art. 16 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz, GDG) (pdf) - Meldeformular für leitende Pflegekräfte (pdf)
- Meldeformular für beschäftigte examinierte Pflegekräfte (pdf)
- Meldeformular für nichtexaminierte Beschäftigte/Pflegehelfer (pdf)
- Formular Abmeldung (pdf)
- Meldeformular einer selbstständigen Tätigkeit in der Pflege (pdf)
- Rechtsgrundlagen: Art. 16 GDG, Art. 30 GDG
- Datenschutzhinweise (pdf)
Weitere Informationen:
Hand-Fuß-Mund-Krankheit (pdf)
Hanta-Viren: Vorsicht bei Kontakt mit Mäusen!
Kopfläuse
Noroviren
Zecken wieder aktiv!
Leitfaden zum Umgang mit Lebensmittel für ehrenamtliche Helfer (pdf)
Lebensmittelhygienische Anforderungen in der Kindertagespflege (pdf)
Weitere Informationen zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
[ Aufgabenbereiche > Sicherheit, Gesundheit, Verbraucherschutz > Gesundheitsamt ]