

Website Landratsamt Forchheim
Fachbereich 42 - Naturschutz
Landratsamt Forchheim, Naturschutz
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-4200
Fax: 09191 / 86-884200
E-Mail: naturschutz@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Hierunter fallen auch die sogenannten Baumschutzverordnungen.
Zuständig für die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim. Baumschutzverordnungen werden von der jeweiligen Gemeinde erlassen.
Folgende geschützte Landschaftsbestandteile gibt es im Landkreis Forchheim:
Weitere Informationen:
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Forchheim an den Euro vom 17.12.2001 (pdf)
Postanschrift: Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim
Dienststelle: Oberes Tor 1, 91320 Ebermannstadt, Ebene 1
Tel.: 09191 / 86-4200
Fax: 09191 / 86-884200
E-Mail: naturschutz@lra-fo.de
Ihre Ansprechpartner:
Fachbereichsleitung; Verwaltung (rechtlich)
Frau Lämmlein
09191 / 86-4200
Verwaltung (rechtlich)
Herr Maltenberger
09191 / 86-4202
fachlich für die Gemeinden: Ebermannstadt, Eggolsheim, Gößweinstein, Hallerndorf, Pretzfeld, Unterleinleiter, Wiesenttal
Herr Unterburger
09191 / 86-4204
fachlich für die Gemeinden: Effeltrich, Forchheim, Hausen, Heroldsbach, Kirchehrenbach, Kunreuth, Leutenbach, Pinzberg, Poxdorf, Weilersbach, Wiesenthau
Herr Erlwein
09191 / 86-4201
fachlich für die Gemeinden: Dormitz, Egloffstein, Gräfenberg, Hetzles, Hiltpoltstein, Igensdorf, Kleinsendelbach, Langensendelbach, Neunkirchen am Brand, Obertrubach, Weißenohe
Herr Urbanczyk
09191 / 86-4203
Geschützte Landschaftsbestandteile (LB)
Geschützte Landschaftsbestandteile sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts, zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes, zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der Schutz kann sich für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes auf den gesamten Bestand an Alleen, einseitigen Baumreihen, Bäumen, Hecken oder anderen Landschaftsbestandteilen erstrecken. Hierunter fallen auch die sogenannten Baumschutzverordnungen.
Zuständig für die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen ist die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Forchheim. Baumschutzverordnungen werden von der jeweiligen Gemeinde erlassen.
Folgende geschützte Landschaftsbestandteile gibt es im Landkreis Forchheim:
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Aussichtskanzeln“ (pdf) in der Gemarkung Gößweinstein, Markt Gößweinstein
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Bernbrunnen“ (pdf) in der Gemarkung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Birkenreuther Tal“ (pdf) in den Gemarkungen Streitberg und Birkenreuth, Markt Wiesenttal
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Birkigweiher“ (pdf) in der Gemarkung Poxdorf, Gemeinde Poxdorf
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Brünnleinsäcker“ (pdf) in der Gemarkung Streitberg, Markt Wiesenttal
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Eglofsteiner Weiher“ (pdf) in den Gemarkungen Hausen und Wimmelbach, Gemeinde Hausen, sowie Gemarkung Burk, Stadt Forchheim
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Einbühl“ (pdf) in den Gemarkungen Breitenbach und Gasseldorf, Stadt Ebermannstadt
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Felsen und Hangwälder der Flur Schießholz" (pdf) in der Gemarkung Zaunsbach, Markt Egloffstein, und in der Gemarkung Zaunsbach, Markt Pretzfeld
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Feuchtgebiet bei Schlammersdorf" (pdf) in der Gemarkung Schlammersdorf, Gemeinde Hallerndorf
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Hummenberg“ (pdf) in der Gemarkung Streitberg, Markt Wiesenttal
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Hummerstein“ (pdf) in der Gemarkung Gasseldorf, Stadt Ebermannstadt
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Hutweide am Reisberg“ (pdf) in den Gemarkungen Hetzelsdorf, Pretzfeld und Hagenbach, Markt Pretzfeld
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Kalkflachmoor an der Mühlleite“ (pdf) in der Gemarkung Unterleinleiter, Gemeinde Unterleinleiter
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Kesselleite“ (pdf) in der Gemarkung Neunkirchen a. Brand, Markt Neunkirchen a. Brand
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Kröttental“ (pdf) in den Gemarkungen Kersbach, Stadt Forchheim, und Pinzberg, Gemeinde Pinzberg
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Mehlbeerensteig" (pdf) in den Gemarkungen Muggendorf und Engelhardsberg, Markt Wiesenttal
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Moritztal“ (pdf) in der Gemarkung Leutenbach, Gemeinde Leutenbach
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Reckenberg“ (pdf) in der Gemarkung Walkersbrunn, Stadt Gräfenberg
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Sandgrube Dormitz“ (pdf) in der Gemarkung Dormitz, Gemeinde Dormitz
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Sommerleite“ (pdf) in der Gemarkung Buckenhofen, Stadt Forchheim
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Steinbruch bei Urspring“ (pdf) in der Gemarkung Wichsenstein, Markt Pretzfeld
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Steinbruch beim Feuerstein“ (pdf) in der Gemarkung Breitenbach, Stadt Ebermannstadt
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Weiherwiese“ (pdf) in den Gemarkungen Dormitz und Rosenbach, Markt Neunkirchen a. Brand
Weitere Informationen:
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen über geschützte Landschaftsbestandteile im Landkreis Forchheim an den Euro vom 17.12.2001 (pdf)
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