An-, Ab- oder Ummeldungen von Restmülltonnen
Die graue Restmülltonne gibt es in vier verschiedenen Größen mit 60, 80, 120 oder 240 Litern Füllvolumen (Bilder von verschiedenen Restmülltonnen mit Erkennungsmerkmalen).
Welche Tonnengröße für Sie die richtige ist, hängt von der Anzahl der Personen ab, die auf dem Grundstück leben bzw. dort mit einem Wohnsitz gemeldet sind.
Hier finden Sie die Müllabfuhrgebühren.
Nur der Grundstückseigentümer kann eine Restmülltonne anmelden. Als Mieter müssen Sie sich also an den Eigentümer wenden. Auf Antrag können für benachbarte Grundstücke gemeinsame Tonnen zugelassen werden.
Hat sich die Personenzahl am Grundstück geändert oder steht bei Ihnen ein Umzug an, teilen Sie und dies bitte schriftlich mit.
Die passenden Formblätter liegen bei den Gemeinden aus oder sind hier abrufbar:
Formblatt Neuanmeldung zur Müllabfuhr (pdf)
Formblatt Änderungsmitteilung (pdf)
Ihre An- bzw. Ummeldung schicken Sie bitte an das Landratsamt Forchheim, Abteilung Abfallwirtschaft, Am Streckerplatz 3, 91301 Forchheim.
Nach der An- bzw. Ummeldung erhalten Sie auch die zu Ihrer Restmülltonne gehörige Müllmarke zum Aufkleben auf die Tonne. Die Geltungsdauer der Müllmarken ist unbefristet, d. h. bis auf Widerruf. Telefonische Auskunft unter Tel. 09191 / 86-3610.
Ausgabe der Mülltonnen
Nachdem die Abfallwirtschaft Ihre An- oder Ummeldung bestätigt hat, können Sie die Mülltonne am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg abholen oder ggf. gegen ein andere Größe tauschen.
Tonnengröße | Preis für eine neue Tonne | Preis für eine gebrauchte Tonne |
60, 80, 120 Liter | 30,00 Euro | 20,00 Euro |
240 Liter | 36,00 Euro | 30,00 Euro |
Sie können sich beim Tausch einer Restmülltonne (in eine andere Größe) diese liefern lassen. Für diesen Service wird eine Gebühr von 10,00 Euro erhoben.
Wann wird geleert?
Die graue Restmülltonne wird alle zwei Wochen geleert, die Single-Tonne für eine Person nur alle vier Wochen.
Die Restmülltonnen müssen am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr an der Straße zur Abholung bereitgestellt werden.
Die Abfuhrtermine sind in den Abfallkalendern eingetragen.
Was darf in die Restmülltonne bzw. die Restmüll Großbehälter hinein?
Ausschließlich nicht verwertbare Abfälle, kein Problemmüll, keine Wertstoffe und keine Elektro(nik)geräte.
Beispiele: Hygieneartikel wie Windeln, Damenbinden und Papiertaschentücher, Kleintierstreu und Kehricht, kaputte Schuhe und verschlissene Kleidung, Schnüre und Bänder, Leder und Gummi, Zigarettenstummel und Staubsaugerbeutel Asche und Ruß, (fett)verschmutztes Papier, Tapeten- und Teppichreste, Glühbirnen, Porzellanscherben und Keramik, Blumentöpfe, Musik- und Videokassetten. Fotos, Kunststoffe (außer Verpackungen – Gelber Sack!)
Restmüllsäcke
Wenn die Restmülltonne mal nicht ausreicht, können Sie Restmüllsäcke des Landkreises Forchheim kaufen.
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