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Fachbereich 36 - Abfallwirtschaftsmangement


Entsorgung von Elektro(nik)altgeräten

Vom Mobiltelefon bis zum Kühlschrank: alle im Haushalt gebräuchlichen Elektro- und Elektronikgeräte können Sie bei uns gebührenfrei abgeben.
Elektrogeräte dürfen nicht in die Restmülltonne! (bei neueren Geräten weist das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf diese Trennpflicht hin).
Machen Sie mit! Durch das Recycling der Elektro(nik)-Altgeräte können wertvolle Rohstoffressourcen geschont werden und durch die Abtrennung der Schadstoffe Umweltbelastungen reduziert werden.
Wichtig: die Geräte müssen komplett sein! Kabel, Metallteile, Platinen oder Elektromotore dürfen nicht entfernt werden.

Abgabemöglichkeiten

Entsogungszentrum Deponie Gosberg
Am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg können alle Arten von Haushalts-Elektro(nik)geräte gebührenfrei abgegeben werden.
  • Großgeräte (zum Beispiel Waschmaschine, Elektroherd, Spülmaschinen)
  • Kühlgeräte (zum Beispiel Kühlschränke, Gefriertruhen)
  • Informations- und Telekommunikationstechnik und Unterhaltungselektronik (zum Beispiel Computer, Drucker, Kopierer, Taschenrechner,Telefone, Fernseher, DVD-Player)
  • Gasentladungslampen (zum Beispiel Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)
  • Kleingeräte (zum Beispiel  Staubsauger, Bohrmaschine, elektronisches Spielzeug, Toaster)


Nur wenn Sie mehr als zehn Großgeräte oder Großmengen an Elektronik-Kleingeräten abgeben wollen, müssen Sie dies vor Abgabe mit dem Formular "Selbstanlieferung von Elektro(nik)schrott für Großmengen" (pdf) anmelden.

Wertstoffhöfe
An den Wertstoffhöfen des Landkreises Forchheim werden nur kleine Elektro(nik)geräte gesammelt. Als grobe Größenbegrenzung gilt: Schuhschachtelgröße)
z.B. Telefone, Radios, Videogeräte, Taschenrechner, Kameras, Bügeleisen, Bohrmaschine, Wasserkocher und Kaffeemaschine, Toaster, Elektro-Rasierapparat.
Elektrogeräte mit Lithiumionen-Akku:
Aus Sicherheitsgründen dürfen an den Wertstoffhöfen keine Geräte mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren abgegeben werden. Diese werden nur am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg angenommen.
Wenn der Akku nicht aus dem Gerät entfernt werden kann (z.B. beim Laptop oder der elektrischen Zahnbürste) oder Sie sich nicht sicher sind, ob das Gerät einen Akku enthält, so müssen Sie das komplette Gerät zum Entsorgungszentrum Deponie Gosberg bringen (gebührenfrei).
Bildschirmgeräte wie Monitore und Fernseher können am Wertstoffhof nicht abgegeben werden.
An den Wertstoffhöfen sammeln wir auch Energiesparlampen und LED-Lampen, die in privaten Haushalten genutzt werden (aber keine Leuchtstoffröhren).
Apropos Energiesparlampen: auch der Handel bietet Rückgabemöglichkeiten an, insbesondere in Baumärkten und Elektrogeschäften. Sammelstellen in Ihrer Nähe finden Sie hier.

Schadstoffmobil
Dort nehmen wir die Gasentladungslampen (Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen) und LED-Lampen (in haushaltsüblichen Mengen) an. Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen enthalten Quecksilber und dürfen deshalb auf keinen Fall über die Restmülltonne entsorgt werden!
Info: Glühbirnen und Halogenlampen können Sie in die Restmülltonne werfen. Keinesfalls in die Glascontainer!

Abholservice
Im Rahmen der Sperrmüllabholung werden große Haushalts-Elektrogeräte (max. 5 Stück) von unserem Abholservice direkt von zu Hause abgeholt. Bsp. Waschmaschine, Fernseher, Monitore, Kühlgeräte.
Diese Abholung ist für alle Nutzer der Restmülltonne des Landkreises Forchheim bereits in der Müllabfuhrgebühr enthalten.
Terminvereinbarung zur Abholung

Ansonsten:

  • Der Handel bietet als Service häufig die Entsorgung Ihres Altgerätes an, wenn Sie dort ein neues Gerät erwerben. Fragen Sie danach!
  • Nachtspeicheröfen lassen Sie bitte durch sachkundige Firmen demontieren und von diesen entsorgen. Für die Anlieferung von Nachtspeichergeräten am Entsorgungszentrum Deponie Gosberg gelten gesonderte Regelungen. Es werden nur komplette Geräte angenommen, die in so genannten Big Bags fest verpackt sind und auf einer Palette angeliefert werden.
  • Rein gewerblich nutzbare Elektro(nik)geräte fallen nicht unter die kostenfreie Rücknahme. Die Besitzer beziehungsweise Hersteller sind selber für die Entsorgung zuständig.  


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