KfW-Förderprogramm Wohneigentum für Familien: „Jung kauft Alt“ – für den Erwerb sanierungsbedürftiger Wohnimmobilien durch Familien
Die Energie-/Fördermittelberatung des Landratsamtes Forchheim weist darauf hin, dass Familien mit mindestens einem Kind, die sich bei der erstmaligen Anschaffung von eigenem Wohnraum für den Kauf eines älteren, sanierungsbedürftigen Bestandsgebäudes entscheiden, von Verbesserungen beim KfW-Kredit „Jung kauft Alt“ profitieren können.
Seit 3. August höhere Kredite zu günstigen Zinskonditionen möglich
Gerade junge Familien mit geringem und mittlerem Einkommen, die eine Bestandsimmobilie mit schlechtem Energiestandard kaufen und diese selbst bewohnen und sanieren möchten, können seit 3. August 2026 einen höheren Kreditbetrag bei der KfW beantragen. So kann der Weg in die eigenen vier Wände für mehr Familien realistischer werden. Für Familien mit einem Kind steigt der Förderhöchstbetrag (d.h. die max. Kreditsumme) von 100.000 Euro auf 140.000 Euro, für Familien mit zwei Kindern von 125.000 Euro auf 160.000 Euro und für Familien mit drei und mehr Kindern von bisher 150.000 Euro auf nun 180.000 Euro. Die Darlehenszinsen für den Kredit „Jung kauft Alt“ werden aus Mitteln des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) verbilligt. Deshalb liegt der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beispielsweise aktuell bei 0,53 Prozent effektiv, bei einer Laufzeit bis 10 Jahren sogar bei nur 0,01 Prozent effektiv.
Mit einem KfW-Förderdarlehen „Jung kauft Alt“ lässt sich nun ein größerer Teil des Kaufpreises zu einem besonders günstigen Zinssatz finanzieren. Zudem werden ältere Wohngebäude modernisiert sowie Flächenverbrauch und Bodenversiegelung durch Neubauten verringert, was gleichzeitig ein Beitrag zum Klimaschutz ist, betont Landrat Hanngörg Zimmermann in diesem Zusammenhang.
Wichtige Einzelheiten zum KfW-Programm:
„Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb Jung kauft Alt“
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die erstmals Eigentum von selbstgenutztem Wohnraum erwerben, bei denen mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt und deren zu versteuerndes jährliches Haushaltseinkommen max. 90.000 EUR bei einem Kind beträgt, zuzüglich 10.000 EUR je weiterem Kind.
- Die zu erwerbende Wohnimmobilie muss zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Energiebedarfs- oder verbrauchsausweis in die Energieeffizienzklasse F, G oder H eingestuft sein.
- Antragstellende verpflichten sich, die erworbene Bestandsimmobilie binnen 54 Monaten ab KfW-Förderzusage energetisch zu sanieren. Dies kann durch die Umsetzung mehrerer energetischer Einzelmaßnahmen (Fenster-, Heizungstausch, Dämm-Maßnahmen) oder durch systemische Sanierung zum Effizienzhaus 85 EE (EE, d.h. mindestens 65 % Erneuerbare Energien) erfolgen.
Für die Finanzierung der Sanierung können weitere Zuschüsse und zinsverbilligte Kredite über die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ genutzt werden, wie etwa die Zuschüsse der KfW-Heizungsförderung für den Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung (www.kfw.de/458), die Förderangebote des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (www.bafa.de/beg) oder die BEG-Wohngebäude-Kredite der KfW (www.kfw.de/261).
Der KfW-Kredit im Produkt „Jung kauft Alt“ ist wie bei KfW-Förderkrediten üblich, über die jeweilige Hausbank zu beantragen.
Weitere Informationen zu „Jung kauft Alt“, Förderbedingungen, Antragstellung und tagesaktuelle Konditionen: www.kfw.de/308
Forchheim, 07.08.2026
Pressestelle