Equal Pay Day – Tag für gleiche Bezahlung

Am 7. März 2025 ist der Equal Pay Day – Tag für gleiche Bezahlung. Dieser weist auf die in Deutschland zwischen Männern und Frauen klaffende Lohnlücke (Gender Pay Gap) in Höhe von aktuell noch 18 Prozent hin.

Dieser „Tag für gleiche Bezahlung" markiert symbolisch und rechnerisch jenen Zeitraum (66 Tage), den eine Frau über den Jahreswechsel hinaus beruflich länger arbeiten muss, um auf das durchschnittliche Jahresgehalt eines Mannes zu kommen. Damit nimmt Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern einen der schlechtesten Plätze in Europa ein. „Dabei ist es keineswegs so, dass Frauen weniger arbeiten würden, da sie zudem oftmals unentgeltlich den größten Teil der Haushaltsführung, Kinderbetreuung und weitere Care-Leistungen übernehmen“, hebt stellvertretende Landrätin Rosi Kraus hervor.

Der Entgeltunterschied während des Erwerbslebens führt später zu einem geschlechtsspezifischen Gefälle bei den Alterseinkünften, auch Gender Pension Gap genannt. Dieser liegt in Deutschland bei rund 39 Prozent. Die Renten von Frauen sind damit durchschnittlich ca. ein Drittel niedriger, als die von Männern (Quelle: Statistisches Bundesamt 2024)

Der Equal Pay Day steht in diesem Jahr unter dem Motto: „Weil es sich lohnt – Entgelttransparenz jetzt“.

Die diesjährige Kampagne zum Equal Pay Day rückt den Zusammenhang von Lohntransparenz und Gender Pay Gap (Lohnlücke) in den Fokus. Denn wegen mangelnder Transparenz bleiben Lohnunterschiede und Entgeltdiskriminierung im Unternehmen oft unbemerkt. Zwar wurden 1955 die Frauenlohngruppen abgeschafft und es gibt in Deutschland seit 2017 das Entgelttransparenzgesetz, das die betrieblichen Lohnstrukturen verändern soll; jedoch ist das Gesetz eventuell zu wenig bekannt, oder die Beschäftigten nutzen ihren individuellen Auskunftsanspruch nicht. Es ist keinesfalls im Sinne der Gleichberechtigung, wenn Stellenbewerbern im Rahmen des Vorstellungsgesprächs u.U. bei gleicher Qualifikation ein höheres Einstiegsgehalt oder eine höhere tarifliche Entgeltgruppe angeboten wird, als einer Bewerberin. „Ebenso ungerecht ist es, wenn bei gleichem Aufgabenbereich und vergleichbarer verantwortungsvollen Tätigkeit im Betrieb eine Beschäftigte schlechter bezahlt wird, als ihr Kollege“, betont die Gleichstellungsbeauftragte Christine Galster.

Konkreten Anlass für die Auseinandersetzung mit Entgelttransparenz bietet die Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis 2026. Diese nimmt Arbeitgeber in die Pflicht, zu definieren und klar zu kommunizieren, nach welchen Kriterien sie ihre Beschäftigten bezahlen. Das ist ein wichtiger Schritt hin zu equal pay und zur Gleichbehandlung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt.

Was sind die Gründe, dass Frauen ein niedrigeres Einkommen haben?

Die Ursachen sind vielfältig, sagt die Gleichstellungsbeauftragte des Landratsamtes: Frauen arbeiten seltener in Führungspositionen und naturwissenschaftlichen bzw. technischen Berufen mit höheren Gehältern. Im Gegensatz dazu üben Frauen oftmals anspruchsvolle berufliche Tätigkeiten mit schlechterer Bezahlung aus. Aber auch bei vergleichbarer Branche, Qualifikation und entsprechender Position erhalten Frauen pro Stunde im Durchschnitt sechs Prozent weniger Lohn als Männer, vielleicht auch, weil Männer aktiv ein höheres Gehalt vom Chef einfordern. Hinzu kommt, dass Frauen aufgrund der klassischen Rollenverteilung häufig nur einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen können, da sie sich um Haushalt, Kinder und ggf. pflegebedürftige Angehörige kümmern (müssen). Das hat zur Folge, dass Frauen später eine niedrige Rente erhalten und häufiger von Altersarmut betroffen sind.

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit – Ein Gewinn für alle!

Es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass der Grundsatz „Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit“ beachtet wird, von Politik und Gesellschaft, von den verantwortlichen Personalabteilungen und Führungskräften in Wirtschaft und Wissenschaft sowie von Personal- und Betriebsräten. Mit Hilfe des Entgelttransparenzgesetzes kann jede bzw. jeder Beschäftigte recherchieren, ob die gleiche Tätigkeit im Betrieb auch entsprechend gleich vergütet wird.

Lohngerechtigkeit als Mittel gegen Fachkräftemangel und Fluktuation

In Zeiten des Fachkräftemangels und allgemeiner Fluktuation der Beschäftigten dürfte es im Eigeninteresse der Wirtschaft und der öffentlichen Arbeitgeber liegen, dieses Thema anzugehen und damit die Attraktivität des eigenen Unternehmens zu steigern. Für Betriebe könnten sich dadurch vielfältige Wettbewerbsvorteile ergeben: Sie sparen Kosten durch eine geringere Fluktuation und weniger Einarbeitungszeiten und profitieren durch stärke Personalbindung länger vom Wissen und der Motivation der Beschäftigten.
Weitere Informationen: www.equalpayday.de.

Forchheim, 06.03.2025
Pressestelle